Rund um den Hund 

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Hunde sind schon seit langer Zeit treue Begleiter des Menschen. Mit ihnen ist man nie einsam und man kommt gezwungenermaßen oft an die frische Luft.

Doch die wachsende Hundezahl (in Greifswald ca. 1 800 Hunde) bringt Probleme, wie z. B. Hundekot auf öffentlichen Plätzen, Lärmbelästigung, wildernde Hunde usw., mit sich.

Hier sind einige Hinweise mit denen Sie diesen Problemen entgegen wirken können.

Anmeldung/ Hundesteuer

Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie im Sachgebiet Steuern, Am Gorzberg, Haus 14/ Zimmer 322 (Tel. (0 38 34) 52 31 35 oder 52 31 36), an der Infothek des Rathauses und im Internet vornehmen.

Gegenstand der Hundesteuer ist die Haltung eines mehr als 3 Monate alten Hundes im Stadtgebiet.

 Steuersatz:

                                      ab 1. 1. 2000                ab 1. 1. 2002

  • 1. Hund                     84 DM                           42 €
  • 2. Hund                   108 DM                           57 €
  • jeder weitere          120 DM                           63 €

(ab 1. 1. 2004 ändert sich der Steuersatz)

Unter bestimmten Umständen sind Ermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Hansestadt Greifswald oder informieren Sie sich beim Steueramt, Sachgebiet Steuern, Tel. (0 38 34) 52 31 36

Mit dem Hundesteuerbescheid erhalten Sie eine nummerierte Hundemarke, die der Hund am Halsband tragen muss um sich bei Kontrollen ausweisen zu können. Die Hundemarke ist auch eine Absicherung, denn falls Ihr Hund entlaufen sein sollte, kann mit ihrer Hilfe der Besitzer ausfindig gemacht werden.

Hundehaltung in der Mietwohnung

Wenn im Mietvertrag steht, dass keine Hunde gehalten werden dürfen, kann der Vermieter ohne Begründung die Einhaltung seines Verbotes fordern. Immer mehr Gerichte sehen in diesem Verbot aber einen Verstoß gegen die Vermieterpflichten, da die Haltung eines nicht störenden Heimtieres zum ordnungsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört. In vielen Mietverträgen steht, dass Hunde nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen. Eine eventuelle Erlaubnis kann immer unter Angabe von Gründen widerrufen werden. Jeder Mieter muss deshalb die Zustimmung individuell beantragen.

Grundsätzlich sollte auf andere Mieter Rücksicht genommen werden. Deshalb ist die Haltung von gefährlichen und besonders störenden Hunden verboten. Im Treppenhaus sollten Hunde immer angeleint sein.

Lärmbelästigung

Am Tage muss der Nachbar das Hundegebell tolerieren, wenn es außerhalb der üblichen Ruhezeiten nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen und nicht mehr als 30 Minuten täglich erfolgt. Häufigeres Bellen ist als unzumutbare Belastung anzusehen.

In der Nacht kann das Hundegebell die Gesundheit Betroffener schädigen. Ein zwei- bis dreimaliges Bellen von jeweils ca. 10 Minuten ist daher unzulässig.

Für im Freien gehaltene, bellende Hunde kann ein Aufenthalt in geschlossenen Räumen von 22.00 bis 6.00 Uhr vorgeschrieben werden.

Hundekot

Wer den von seinem Hund hinterlassen Kot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Gehwegen und anderen häufig besuchten Orten nicht entfernt, kann mit einem Bußgeld von 10 bis 20 € belangt werden. Daher ist es ratsam den Hundekot mit einer kleinen Schaufel in eine Tüte einzufüllen und später in eine Restmülltonne zu entsorgen.

Ist Hundekot gefährlich?

Hundekot ist eine Infektionsquelle, die Spul- und Bandwürmer sowie deren Eier und Larven enthält, die beim Menschen lebensgefährliche Krankheiten hervorrufen können.

Wann muss der Hund an die Leine?

Laut der Greifswalder Hundehalterverordnung muss jeder Hundehalter seien Hund so beaufsichtigen, dass weder Menschen, Tiere noch Sachen gefährdet werden.

Leinenpflicht besteht

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Einkaufszentren
  • bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen
  •  in viel befahrenen Straßen: Lange Straße, Am Mühlentor und Schuhhagen

 Gefährliche Hunde

Als gefährlich gelten Hunde, die

  • sich bisher als bissig erwiesen haben
  • zum Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh neigen
  • die Sicherheit von Menschen oder Tieren gefährden, indem sie diese anspringen
  • zu besonders aggressiven Verhalten gezüchtet oder abgerichtet worden sind oder zu diesem Verhalten neigen

Für diese Hunde besteht immer Leinenpflicht. Bissige Hunde benötigen zusätzlich einen Maulkorb.

Wer freilaufende Hunde, die verwildern beobachtet sollte die Polizei oder das städtische Ordnungsamt (Tel. (0 38 34) 52 43 45) benachrichtigen. Durch wildernde Hunde sind in den letzten 3 Jahren 10% der Mutterschafe und viele Rehe gerissen worden. Auch einige Halter großer Hunde, die ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen, sind daran nicht unschuldig. Bitte vergessen Sie nicht: Nach dem Jagdgesetz dürfen unbeaufsichtigt laufende Hunde außerhalb von Ortschaften abgeschossen werden.

 

 

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